Steuertermine für 2026

(alle Angaben ohne Gewähr)

10. Januar 2026

Abgabe

 

jährliche Lohnsteuer-Anmeldung

für das Vorjahr

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Lohnsteuer-Anmeldung

für das vorangegangene Quartal

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung

für das vorangegangene Quartal 


31. Januar 2026

Abgabe

(nicht steuerlich beraten)

 

Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2024

für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025

 

Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2024

 für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 


10. Februar 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für das vorvorangegangene Quartal


28. Februar 2026

Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024

(steuerlich beraten)

 

Übermittlung elektronischer Lohnsteuerbescheinigung als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber


10. März 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen

für das vorangegangene Quartal

 

Zahlung von Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

für das vorangegangene Quartal


10. April 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Lohnsteuer-Anmeldung

für das vorangegangene Quartal

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung

für das vorangegangene Quartal


30. April 2026

Abgabe

(steuerlich beraten)

 

Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2024

 

Gewerbesteuererklärung 2024

 

jährliche Umsatzsteueranmeldung 2024

 

Körperschaftsteuererklärung 2024


10. Mai 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für das vorvorangegangene Quartal


10. Juni 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen

für das vorangegangene Quartal

 

Zahlung von Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

 für das vorangegangene Quartal


10. Juli 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Lohnsteuer-Anmeldung

für das vorangegangene Quartal

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung

für das vorangegangene Quartal


31. Juli 2026

Abgabe

(nicht steuerlich beraten)

 

Einkommensteuererklärung 2025

 

Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2025

 

Gewerbesteuererklärung 2025

 

jährliche Umsatzsteueranmeldung 2025

 

Körperschaftsteuererklärung 2025


10. August 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für das vorvorangegangene Quartal


10. September 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen

für das vorangegangene Quartal

 

Zahlung von Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

für das vorangegangene Quartal


30. September 2026

Abgabe

(steuerlich beraten)

 

Erklärung zur gesonderten (und einheitlichen) Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2024

für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024

 

Einkommensteuererklärung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft 2024

für das abweichende Wirtschaftsjahr 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024


10. Oktober 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Lohnsteuer-Anmeldung

für das vorangegangene Quartal

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung

für das vorangegangene Quartal


10. November 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

quartalsweise Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für das vorvorangegangene Quartal


10. Dezember 2026

Abgabe

 

monatliche Lohnsteuer-Anmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung

für den Vormonat

 

monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung mit Dauerfristverlängerung

für den Vorvormonat

 

Zahlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen

für das vorangegangene Quartal

 

Zahlung von Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

für das vorangegangene Quartal


31. Dezember 2026

Freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Sind Sie nicht dazu verpflichtet, eine Steuererklärung fristgerecht beim Finanzamt einzureichen, haben Sie vier Jahre nach Ablauf des jeweiligen Jahres Zeit, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben.